Geschäftsordnung

„Eistraum am Christkindlmarkt“ und „Wiener Eistraum 2023“

Durch den Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der/die Käufer*in vorliegende Geschäftsordnung:

Es gilt die an den Zugängen angeschlagene Haus- und Platzordnung.

Öffnungszeiten1:      19.11.2022 bis inkl. 23.12.2022, täglich von 10:00 – 22:00 Uhr

                                    24.12.2022 von 10:00 bis 18:30 Uhr

25.12.2022 bis inkl. 08.01.2023, täglich von 10:00 – 22:00 Uhr (ausgenommen 31.12.2022 – Kein Betrieb)

19.01.2023 bis inkl. 05.03.2023, täglich von 10:00 – 22:00 Uhr

Die Benützung aller Anlagen, insbesondere aller Eisflächen, erfolgt stets auf eigene Gefahr und im Bewusstsein der besonderen Gefährlichkeit des Eislaufsportes. Eltern und Aufsichtspersonen haften für Ihre Kinder.

Zu Ihrer Sicherheit wird empfohlen, stets feste Handschuhe und einen geeigneten Kopfschutz (Helm) zu tragen. Auch beim Betreten der Holzflächen mit oder ohne Schlittschuhen besteht Rutschgefahr. Besonders im Bereich der Ein- und Ausgänge zu den Eisflächen kann sich witterungsbedingt Eisabrieb ansammeln. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eisflächen ein Gefälle von bis zu 3% aufweisen können. Passen Sie Ihre Laufgeschwindigkeit diesen Bedingungen an!

Trotz sorgfältiger Pflege der Eisflächen, lässt sich das Auftreten von Rissen, Unebenheiten und witterungsbedingtem „Schneematsch“ nicht völlig vermeiden. Für dadurch verursachte Stürze kann keine Haftung übernommen werden.

  • Bei Ermäßigungskarten (Ausweis vorweisen) gilt:

„Kinder“ sind die Jahrgänge 2008 und jünger, „Senioren“ sind alle Jahrgänge ab 1963 und älter

  • Bei Benützung der Schließfächer gilt die dort angeschlagene „Benützungsordnung Schließfächer“
  • Die Eisaufbereitung erfolgt nach Notwendigkeit (Sperre eines Teils der Eisfläche)
  • Bei einer eventuellen Überfüllung wird der Zugang zur Veranstaltung und/ oder den Eisflächen vorübergehend gesperrt.
  • Bitte vergewissern Sie sich vor Kauf bzw. vor Erstbenützung eines Tickets, ob die Eisqualität Ihren Vorstellungen entspricht. Die Beschaffenheit des Eises ist unverbindlich (Wasserpfützen, Abrieb, „Schneematch“, etc.), d.h. es besteht kein Minderungsgrund. Tickets können von der Kassa nicht mehr rückvergütet werden.
  • Bei Gewitter, Sturm oder starkem Schneefall wird der Betrieb aufgrund behördlicher Vorschriften teileweise oder ganz eingestellt, wobei der Eintrittspreis nicht rückerstattet werden kann. Durchsagen und Absperrungen beachten!
  • Bei nicht sachgemäßer Verwendung der ausgegebenen Schlittschuhe, Helme u.ä., übernimmt der Betreiber keine Haftung. Kontrollieren Sie sie vor Benützung auf etwaige Mängel.
  • Bei vom Betreiber gewährten Freifahrten erfolgt das Eislaufen in Zustimmung dieser Geschäftsordnung. Die bei einem Systemausfall (Kassen) gewährte Freifahrt endet nach dessen Behebung.
  • Zu Ihrer Sicherheit wird das gesamte Gelände videoüberwacht. (Infos zur DSGVO auf wienereistraum.com)
  • Gerichtsstand ist Wien.

Eintrittstickets berechtigen zum Eintritt auf die Eisflächen. Das Ticket ist jeweils nur für den ausgewählten Tag (Webshop) oder am Kauftag (Kassa vor Ort) und für 4 Stunden ab erstem Zutritt gültig. Sie können in diesen 4 Stunden die Eisflächen beliebig oft verlassen und wieder betreten. Die Kontrolle über die Gültigkeit erfolgt durch Einlesen des QR Codes am Drehkreuz. Der QR Code kann (bei Kauf über den Webshop) als Papierformat ausgedruckt („print@home“) oder direkt am Smartphone gespeichert und dann gescannt werden. Bereits verwendete Tickets („Erstdurchgang“) können nicht mehr rückvergütet werden. Noch nicht verwendete Tickets können ausschließlich an der Personenkasse vor Ort storniert werden.

Tickets für den Verleih berechtigen zum Ausleihen von Schlittschuhen oder eines Schlüssels für die Schließfächer. Mit Ausnahme des Tickets für das Schleifen von Schlittschuhen, sind die Tickets für den Verleih nur für den beim Kauf ausgewählten Tag gültig.
Das Ausleihen von Schlittschuhen, Helmen und Doppelkufen erfordert das Hinterlegen einer Kaution von € 50,- oder die freiwillige Abgabe eines gültigen Lichtbildausweises anstelle der Kaution. Für die Aufbewahrung der Ausweise wird keine Haftung übernommen. Bitte kontrollieren Sie Ihren Ausweis nach dessen Retournierung.  Nicht abgeholte Ausweise werden 3 Tage nach Saisonende beim zuständigen Fundamt abgegeben. Unbenützte Tickets für den Verleih können ausschließlich an den Personenkassen vor Ort storniert werden.

 

Für die „Kinderfläche“ gilt eine eigene Benützungsordnung.

 

Es ist verboten:

  • Rücksichtsloses und „schnelles“ Eislaufen, Ketten bilden, „Ice-Freestyle“-Darbietungen u. Ä.
  • Überspringen der Banden, sowie das Sitzen auf den Banden
  • Das Betreten der Eisflächen ohne Schlittschuhe (ausgen. „Kinderfläche“)
  • Das Mitnehmen von Tieren und Gegenständen jeglicher Art auf die Eisflächen (Becher, Flaschen, Gläser, Kamerastative, „Selfie Stick“, Stöcke, Kinderwägen, Rollstühle, Handtaschen, Schlitten, große Rucksäcke, „Waveboards“, u. Ä.)
  • Das Rauchen, Trinken oder Essen auf den Eisflächen
  • Das Tragen (z.B.: auf der Schulter oder in Tragetüchern!) von Kindern auf den Eisflächen
  • Das Wegwerfen von Verpackungen (gefährdet die Sicherheit der anderen Eisläufer!)
  • Gegen die vorgegebene Richtung fahren
  • Die kommerzielle Weitergabe der Eintrittstickets (wird zur Anzeige gebracht)
  • Das Verteilen oder Aufstellen von Werbemittel und Werbung in jeglicher Form auf dem Ganzen Gelände

Wir bitten um Verständnis, dass Personen, die dieser Geschäftsordnung zuwiderhandeln, von der Veranstaltungsfläche verwiesen werden müssen. Eintrittstickets verlieren dabei Ihre Gültigkeit. Der Kaufpreis wird nicht rückerstattet.

Wien, im November 2022, stadt wien marketing gmbh, www.wienereistraum.com

ENGLISH VERSION available at: www.wienereistraum.com

1   vorbehaltlich behördlich angeordneter Änderungen